Ergotherapie für Kinder, Erwachsene & Senioren

Ergotherapie unterstützt Menschen dabei, alltägliche Handlungen wieder selbstständig, sicher und zufrieden ausführen zu können. Die Behandlung erfolgt auf ärztliche Verordnung und wird individuell auf Sie abgestimmt.  

Ich biete Ergotherapie auf ärztlichem Kassen- oder Privatrezept in folgenden Bereichen an:

 

Pädiatrie (Kinder)

  • Entwicklungsverzögerungen
  • Probleme in Motorik, Wahrnehmung oder Konzentration
  • Schwierigkeiten im Alltag, Kindergarten oder Schule
  • Förderung von Selbstständigkeit und Selbstvertrauen

Neurologie

  • z. B. nach Schlaganfall, bei MS, Parkinson oder anderen neurologischen Erkrankungen
  • Training von Beweglichkeit, Koordination und Alltagsfähigkeiten

Orthopädie & Handtherapie

  • Nach Verletzungen oder Operationen
  • Schmerzen, Bewegungseinschränkungen
  • Wiedererlangen von Kraft, Beweglichkeit und Funktion

Psychische Erkrankungen

  • Unterstützung bei Depressionen, Angststörungen oder Belastungssituationen
  • Förderung von Struktur, Motivation und Alltagsbewältigung
  • Die Therapieziele werden gemeinsam mit Ihnen festgelegt und regelmäßig angepasst.

Privatpatienten

Liebe Privatpatienten,

die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept) unter Angaben des Heilmittels, der Anzahl der Behandlungen, sowie Name und Adresse des Patienten.
Vor Beginn der Therapie wird ein Behandlungsvertrag (Honorarvertrag) zwischen Therapiepraxis und Privatpatient abgeschlossen. Darin verpflichtet sich der Heilmittelerbringer seine definierte therapeutische Leistung zu erbringen und der Patient verpflichtet sich, dem Therapeuten den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung zu zahlen.

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der ergotherapeutischen Behandlung auf ärztliche Verordnung entweder ganz oder nur teilweise, vorausgesetzt die Kostenübernahme für ambulante Ergotherapie ist Bestandteil Ihres Vertrages. Die Höhe der Kostenübernahme haben sie zu Vertragsbeginn bei Ihrer Privaten Krankenversicherung selbst gewählt/bestimmt.

Die Erstattungsansprüche der beihilfeberechtigten Patienten gegenüber den Beihilfestellen richtet sich nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften, die bundesweit differieren können. Dadurch kann es zu einer nicht vollständigen Erstattung der Gebührenrechnung kommen. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie, wenn Sie bei der Beihilfe versicherter Patient sind, für den Differenzbetrag selbst aufkommen müssen. Sollten Sie für diese Art von Differenzen eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, müssten Sie die Rechnung auch dort mit angeben.

Leider bin ich aufgrund der Vielfalt von Versicherungsbedingen,- Tarifen und Beihilfevorschriften nicht in der Lage, über die Erstattungshöhe bzw. Fähigkeit eine Aussage zu treffen.

Ich orientiere mich an der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh) und rechne bei Privatpatienten, Selbstzahlern und Beihilfeberechtigten nach unterzeichneter Honorarvereinbarung in Höhe des 1,8-fachen Satzes der Krankenkassensätze des vdek ab. Gestützt durch Urteile der bisherigen Rechtsprechung wurde allgemein, angelehnt an die ärztliche Verfahrensweise, die preisliche Untergrenze auf den 1,8fachen vdek-Satz und die Obergrenze auf den 2,3fachen vdek-Satz festgelegt.

Die getroffene Honorarvereinbarung ist wirksam, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe ein Ersatzanspruch gegenüber dem Kostenträger besteht. Die von den Kostenträgern festgesetzten Beträge berühren die Gültigkeit dieser Vereinbarung nicht.

Informationen zur Preisgestaltung bei Privatpatienten finden Sie auch unter www.privatpreise.de

Einige private Krankenversicherungen versuchen , die Erstattungsbeiträge zu kürzen-, dies oft widerrechtlich mit Begründungen, die nach verschiedenen Gerichtsurteilen nicht haltbar sind. Ich rate  Ihnen, in so einem Fall schriftlich Einspruch einzulegen und auf Ihr gutes Recht zu bestehen. Sollte es dennoch Probleme geben, können Sie sich zunächst an einen Ombudsmann wenden, der als Schlichter kostenfrei zwischen Ihnen und Ihrer Privaten Krankenversicherung vermitteln soll.

Weiter Informationen zu dieser Möglichkeit finden Sie hier www.pkv-ombudsmann.de

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.